Die Gebühren für Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten  (GOP). Derzeit beläuft sich der Stundensatz für eine 50 min. Sitzung auf 100,55 Euro. Im Einzelfall können – je nach Bedarf – weitere Gebühren dazukommen, z.B. für Diagnostik, konsiliarische Erörterung mit dem mitbehandelnden Arzt oder Schreibgebühren.

Ob ihre private Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie zu 100% oder anteilig übernimmt, richtet sich nach ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Bitte informieren Sie sich selbst vor Therapiebeginn nach den diesbezüglich individuellen Konditionen ihrer Krankenkasse.

Ohne großen Genehmigungsaufwand kann eine Therapie in der Regel dann begonnen werden, wenn eine private Krankenkasse ein jährlich vorgegebenes Stundenkontingent für Psychotherapie vorhält. Häufig ist jedoch ein vom Therapeuten zu stellender Antrag nötig. Dieser wird – zusammen mit einem Konsiliarbericht (somatische Abklärung durch einen Haus-/Facharzt) – einem unabhängigen Gutachter zur Bewilligung vorgelegt. Der Antrag basiert auf den meist fünf sogenannten probatorischen Sitzungen. Einerseits trage ich so erste relevante Informationen über Sie und die Problematik zusammen. Andererseits haben Sie die Möglichkeit, sich auf Basis erster konkreter Erfahrungen mit Therapie und Therapeutin sicher für eine Therapieaufnahme zu entscheiden. Sie „kaufen“ also nicht die Katze im Sack.

Wenn Sie Anspruch auf Beihilfe haben, wiederholt sich das Vorgehen, daß ein Antrag auf Psychotherapie und ein Konsiliarbericht einem unabhängigen Gutachter vorgelegt werden. Die Private Kasse schließt sich in der Regel dem Urteil der Beihilfe an, sodaß üblicherweise nur einmal dieses Vorgehen nötig ist.

Als Therapeutin mit Privatpraxis bin ich nicht grundsätzlich dem Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenkassen eingegliedert. Gesetzlich Versicherte haben daher nur die Möglichkeit, entweder über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren oder als Selbstzahler meine Therapieangebote in Anspruch zu nehmen.

Als Selbstzahler sind Sie nahezu an keine Formalitäten oder Einschränkungen hinsichtlich der Gesamtlänge der Therapie und Häufigkeit der Therapiesitzungen gebunden.